Welche Dokumente muss der Arbeitnehmer unterschreiben?
Die Fahrradrichtlinie und die Ehrenwörtliche Erklärung. In der Fahrradrichtlinie werden die internen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. In der Ehrenwörtlichen Erklärung legt der Arbeitgeber fest, wie häufig der Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen muss. Die meisten Lohnbüros empfehlen ein Minimum von 20 % Pendelstrecke mit dem Fahrrad. Dies sind interne Dokumente und müssen daher nicht an uns weitergeleitet werden. Wir stellen euch bei Bedarf Mustervorlagen zur Verfügung.
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