Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrrad?

Wenn du einen Schadensfall hast oder dein Fahrrad gestohlen wurde:

  • Ab dem 3. Tag nach der Meldung deines Versicherungsfalls bei unserem Versicherer.

  • Du kannst das Ersatzfahrrad für maximal 38 Tage nutzen (je nach Verfügbarkeit).

  • Die Anfrage erfolgt über eine:n Cyclis-Mitarbeiter:in, mit dem/der du bereits bezüglich deines Versicherungsdossiers in Kontakt stehst.

  • Das Fahrrad wird inklusive ART2-Schloss und Cyclis-Fahrradtasche zu dir nach Hause oder zur Arbeit geliefert und wieder abgeholt.

  • Es stehen drei Arten von Ersatzfahrrädern zur Verfügung: E-Bikes, Speedbikes und Lastenräder*.

  • Dieser Service ist vollständig kostenlos, sofern die Allgemeinen Bedingungen erfüllt sind.

*Speedbikes für jene, die ein Speedbike leasen, Lastenräder für jene mit einem geleasten Lastenrad und E-Bikes für alle anderen Leasingradtypen.

Beantwortet das nicht Ihre Frage?

Kontaktieren Sie unseren Experten 🚲

T: 011 730 115 – Option 2
@: insurance@acceptatie.cyclis.be